Carsten Dams

Bürgergeld JobCenter Essen – Initiative lebenswertes Wohnen

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Endlich, endlich – Erhöhung der Mietobergrenzen beim JobCenter Essen

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)
Bruttokaltmiete
Personen in Bedarfsgemeinschaftab dem 01.09.2022ab dem 01.03.2024
1 Person435,00 Euro436,00 Euro
2 Personen547,95 Euro549,25 Euro
3 Personen680,00 Euro681,60 Euro
4 Personen819,85 Euro821,75 Euro
5 Personen971,30 Euro973,50 Euro
6 Personen1.066,80 Euro1.069,20 Euro
7 Personen1.155,70 Euro1.158,30 Euro
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JobCenter Essen – Bürgernah ist anders

September im Jahre 2023 (MMXXIII). In der ganzen Essener Verwaltung sind Verwaltungsdienststellen für Bürger geöffnet und persönlich erreichbar. In der ganzen? Nein, großer städtischer Fachbereich hört nicht auf dem Servicegedanken und seiner Aufgabenerfüllung Widerstand zu leisten…

JobCenter Essen - Bürgernah ist anders

Gemeint ist der Fachbereich 56 der Stadtverwaltung, besser bekannt als das JobCenter. Dieses hat im März 2020 pandemiebedingt seine Pforten für den Publikumsverkehr ohne Termin geschlossen, ebenso wie auch praktisch der Rest der Verwaltung. Nachvollziehbar, damals, aus Gründen des Gesundheitsschutzes.

Mittlerweile ist fast alles wieder geöffnet, ist doch die Pandemie wenn nicht vorbei so jedenfalls deutlichst abgeflaut. Logisch, dass man da wie das Bürgeramt, die KfZ-Zulassungsstelle und zig andere Ämter wieder für das Publikum öffnet. Nur offenbar nicht logisch für das JobCenter.

Dort ist man zu der glorreichen Erkenntnis gelangt, dass ohne unangemeldeten Publikumsverkehr die Verwaltungsabläufe besser funktionieren sollen, es insbesondere die Empfänge der JobCenter Standorte nicht brauche. Ohne diese sei der Service für Leistungsberechtigte sogar verbessert. Daher sollen die Empfänge dauerhaft geschlossen bleiben und sind es – jedenfalls bis heute – auch.

An dieser Entscheidung will der Fachbereich trotz deutlicher Kritik aus den Wohlfahrtsverbänden, der Beratungslandschaft und sogar trotz eines mittlerweile erledigten Antrags zur Öffnung der Empfänge im Sozialausschuss unbedingt festhalten. Nicht durch Kunden gestört zu werden scheint bequem zu sein. Nur handelt es sich beim JobCenter nicht um einen Baumarkt, sondern um die Stelle, die die Bereitstellung des Existenzminimums – grundgesetzlich garantiert – sicher zu stellen hat. So geht es also nicht.

Warum geht es nicht und was ist so unsäglich falsch dran? Rein praktisch recht einfach erklärt: Die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache am Empfang ist für viele Menschen wichtig. Sei es um Dokumente, die sie zum wiederholten Male einreichen und die immer wieder verschwinden quittiert zu bekommen. Sei es um ggf. einen direkten Notfalltermin bei Ihrem Sachbearbeiter zu bekommen. Sei es weil Zuschriften unklar oder erklärungsbedürftig waren – unabhängig davon ob der Brief des JobCenters objektiv unverständlich war – kommt vor – oder weil aufgrund mangelnder Kenntnisse oder Behördenerfahrung, sprachlicher Probleme der Betroffene eine Hilfestellung benötigt.

Ohne eine spontane persönliche Vorsprachemöglichkeit fallen die “Schwächsten” hinten über. Das darf in einem Staat, der sich selbst Sozialstaat nennt, nicht sein. Damit sind wir bei der Überleitung ins Gesetz:

Nachdem bereits gezeigt wurde, dass die Schließung der Empfänge praktisch nicht sachdienlich – vulgo: Unsinn – ist, lässt sich auch leicht zeigen, dass sie sogar rechtswidrig sein dürfte. Ein Auszug aus dem Gesetz:

“Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil – (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs

(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) – Allgemeiner Teil – (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 9 Sozialhilfe

Wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen, und auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem besonderen Bedarf entspricht, ihn zur Selbsthilfe befähigt, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert. Hierbei müssen Leistungsberechtigte nach ihren Kräften mitwirken.”

Zusammengefasst § 1 Abs. 2 i.V.m. § 9 SGB I: Leistungsberechtigte haben ein Recht auf persönliche Hilfe und die sozialen Dienste und Einrichtungen dafür haben per Gesetz rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Da es Leistungsberechtigte gibt, für die persönliche Vorsprachemöglichkeiten notwendig sind, hat “der Staat” – hier der Fachbereich 56 – JobCenter Essen diese auch zur Verfügung zu stellen. Basta – möchte man meinen.

Nicht so die Stadt Essen: Auf den Antrag im Sozialausschuss reagierte das JobCenter mit der Vorlage einer im wahrsten Sinne des Wortes “bemerkenswerten” Powerpoint Präsentation, die belegen soll, warum es die Empfänge nicht braucht. Sie steht als Material öffentlich einsehbar im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Essen und ist unter folgendem Link zu finden:

Fachbeirat des JobCenters Essen 06.03.2023

Die Präsentation ist zu lang um sie hier nun im Einzelnen durchzugehen, das mag der geneigte Leser selber tun. Ich weise hier nur auf die “Highlights” in dem fachlich und sachlich extrem schlecht gemachten Rechtfertigungsversuch der Verwaltung für die Verweigerung einer existenznotwendigen Dienstleistung hin:

Seite 6, oben: “Entgeltgruppe 6, mittlerer Dienst”
– Die Stadt entscheidet doch selbst, welche Mitarbeiter mit welcher Entscheidungskompetenz sie dort hinsetzt.

Seite 7-9 zusammengefasst: “Wir haben eine notwendige Aufgabe schlecht erledigt. Daraus schließen wir, dass wir sie jetzt garnicht mehr erledigen.” Besonders schön: “• 150 – 360 Kund*innenvorsprachen pro Tag/Standort (+ Telefon + Sprachmittler + Kinder + Familie + Kinderwagen,….)” – Ich frage mich ernstlich, welches zeitaufwendige Anliegen die Kinderwagen wohl hatten.

Seite 21: Weil der Gesetzgeber Behörden verpflichtet einen weiteren Zugangsweg zu schaffen (Online) kann das wohl kaum die Rechtfertigung sein einen anderen abzuschaffen.
etc., etc. man lese selbst.

Im Ergebnis bleibt nur zu sagen:

Es braucht geöffnete Empfänge. Der Rechtfertigungsversuch des JobCenters diese nicht zu öffnen ist gescheitert, weil die Schließung auch objektiv nicht zu rechtfertigen ist, weder rechtlich noch sachlich.

“Bessere” interne Verwaltungsabläufe sind jedenfalls dann kein Argument, wenn sie dazu führen das eben diese Verwaltung ihrer Kernaufgabe nicht mehr nachkommt, Betroffene nicht mehr da abholt wo sie stehen.

Last but not least: Andere Verwaltungseinheiten sind geöffnet. Leistungsberechtigte sind keine Bürger zweiter Klasse. Falls das dem JobCenter nicht klar sein sollte, wäre es traurig. Falls Klarheit besteht müssen die Empfänge umgehend wieder geöffnet werden!
Lang ist der Beitrag geworden, sorry, aber das Thema ist wichtig.

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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Wichtig – Terminänderung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Beratungssuchende,

bei den Beratungsterminen von Rechtsanwalt Dams stehen leichte Veränderungen ins Haus. Ab dem 18. Januar 2023 ändern sich die Anfangs- und Endzeiten der Beratungstermine die jeden Mittwoch stattfinden.

  • Die Sozialrechtsberatung im Begegnungszentrum Kraysel in Essen-Kray findet ab dem 18. Januar 2023 immer von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr statt.
  • Die Sozialrechtsberatung im Weigle-Haus im Essener Zentrum findet ab dem 18. Januar 2023 immer von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt.

Alle anderen Beratungstermine erfolgen wie gewohnt.

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Beratungsstellen sind wieder offen

Bedingt durch den langen Umzug waren die Beratungsstellen vom 26. September 2022 bis einschließlich zum 7. Oktober 2022 geschlossen. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können das ab dem 11. Oktober 2022 alle Beratungsstellen von Herrn Dams, zu den gewohnten Zeiten, wieder besucht werden können.

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Wiederaufnahme der persönlichen Beratung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beratungssuchende,

in den von mir geleiteten Beratungsstellen steht die Rückkehr zu einer gewissen Normalität unmittelbar bevor. Ab der Woche vom 7. März 2022 finden an insgesamt vier Beratungsstandorten wieder wöchentliche persönliche und kostenlose Beratungen zu den vorherigen Zeiten zum Thema Hartz 4 / Probleme mit dem JobCenter Essen statt.

Wieder eröffnet und hoffentlich coronabedingt so schnell nicht wieder geschlossen werden die beiden Beratungsstellen in der Innenstadt (Weigle Haus/Heinz Renner Haus), im Stadtteilzentrum Kray (Kraysel) sowie in der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Steele. Die genauen Zeiten und Adressen wollen Sie bitte dem Kalender zu den Beratungsterminen entnehmen.

Selbstverständlich werde ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht die Beratungen wie auch zuvor persönlich durchführen. Es wird dringend gebeten, zu den Beratungsterminen zugehörige Papiere, insbesondere den neuesten Bewilligungsbescheid und seine Änderungsbescheide sowie weitere Schriftstücke um die es gehen könnte, mitzubringen.

Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratung führt allerdings, da nicht beides gleichzeitig zu schaffen ist, zu Einschränkungen bei der bisherigen Online-/E-Mail-Beratung. Während die bisher online angenommenen Angelegenheiten selbstverständlich ordnungsgemäß weitergeführt werden, gelten für neue Online-Anliegen folgende Einschränkungen:

Es können ausschließlich und ausnahmslos über Mail nur Angelegenheiten bearbeitet, bzw. Beratungen durchgeführt werden, wenn (gleichzeitig!) folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es muss sich um eine Angelegenheit betreffend das JobCenter ESSEN handeln.
  2. Die E-Mail muss zumindest eine kurze Schilderung des Anliegens und eine Rückrufnummer enthalten. Mails ohne Rückrufnummer oder ohne eine wenigstens kurze Schilderung des Problems (also reine Rückrufbitten) können aus zeitlichen Gründen nicht bearbeitet werden.
  3. Der Mail muss ein Bescheid des JobCenters um den es geht und der vor weniger als einem Monat ausgestellt worden ist, beigefügt sein.
  4. Die auf dieser Seite herunterladbare Vollmacht muss beigefügt sein, da ich mich ansonsten nicht für Sie an das JobCenter wenden kann.

Für Angelegenheiten betreffend das JobCenter Essen, die diese Voraussetzungen nicht treffen, oder deren Unterlagen zu komplex oder zu umfangreich sind, steht die persönliche Beratung in den Beratungsstellen nun wieder zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und uns allen einen guten Start in das neue alte Beratungsangebot, und vor allen Dingen Gesundheit.

Mit besten Grüßen

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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Höhere Hartz4-Wohnkosten in Essen ab 2021

Artikel wird zeitnah aktualisiert, verringerte Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2022!

Zum dritten Mal in diesem ansonsten mehr als bescheidenen Jahr ist es soweit: Nach Erhöhungen der „angemessenen“ Mietkosten zum ersten März 2020 sowie verspätet zum ersten September 2020 wird die Stadt Essen nicht umhin kommen, eine weitere Erhöhung der Angemessenheitsgrenze der Wohnkosten für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz4), der Sozialhilfe nach SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Damit kommen die zu gewährenden Leistungen den tatsächlichen Verhältnissen am Essener Wohnungsmarkt wenigstens ein Stück weit näher.

Grundlage der zu erwartenden und letztlich per sofort fälligen Änderung ist die Veröffentlichung des neuen Betriebskostenspiegels für NRW des Deutschen Mieterbundes heute, am 14.12.2020. Dieser wurde auf Grundlage der in 2019/2020 erfassten Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt.

Die nach der Berechnungsweise des JobCenters Essen zuzubilligenden kalten Betriebskosten betrugen zuvor 1,93 € pro rechnerisch zustehendem Quadratmeter Wohnfläche, nun werden es wohl 2,14 € sein müssen. Gesetzt der Fall die Stadt trickst nicht und hält sich weiter an die Vorgaben des Betriebskostenspiegesl und berücksichtigt dort weiter die gleichen Positionen wie seit Jahren.

Daraus ergeben sich dann, wen auch nicht bombastische, so doch merkliche Erhöhungen der Mietobergrenze. Für eine Person beispielsweise 10,50 € mtl., zwei Personen 13,65 €, drei Personen 16,80 € … und so halbwegs erfreulich weiter und so fort. Die Grenze der Brutto-Kaltmiete („alles außer Heizung“), jetzt und im Vergleich ab spätestens 01.01.21, sieht dann so aus:

Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU)  
Bruttokaltmiete  
Personen in Bedarfsgemeinschaftab dem 01.01.2021
spätestens
ab dem 01.01.2022
ab dem 01.09.2022
1 Person420,50 Euro416,00 Euro435,00 Euro
2 Personen530,40 Euro524,55 Euro547,95 Euro
3 Personen658,40 Euro651,20 Euro680,00 Euro
4 Personen793,25 Euro784,70 Euro819,85 Euro
5 Personen939,40 Euro929,50 Euro971,30 Euro
6 Personen1.032,00 Euro1.021,20 Euro1.066,80 Euro
7 Personen1.118,00 Euro1.106,30 Euro1.155,70 Euro
8 Personen1.185,80 Euro1.173,20 Euro1.226,40 Euro
9 Personen1.224,00 Euro1.210,50 Euro1.264,50 Euro
jede weitere Person81,60 Euro80,70 Euro84,30 Euro

Auch für Menschen, die mal „ungenehmigt“ umgezogen sind und deswegen nur eine gekürzte Miete erhalten, hat die Änderung der Mietobergrenzen Auswirkungen. Eine Prüfung aktueller, neuer Bescheide, die in das Jahr 2021 hinein reichen, wäre auf jeden Fall sinnvoll. Sofern Leistungen gekürzt werden, können ggf. höhere Zahlungen herbei geführt werden.

Falls ich Ihren aktuellen Bescheid prüfen soll – Prüfung kostenfrei – und wenn möglich beim JobCenter höhere Leistungen erlangen, senden Sie den frischen Bescheid per Mail an widerspruch@rechtsanwalt-essen.info oder per Post an die Kanzlei Dams, Kaiser-Otto-Platz 7, 45276 Essen. In jedem Fall sollte die hier auf der Seite erhältliche unterschriebene Vollmacht beigefügt sein, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Nach dem harten Lockdown ist selbstverständlich eine Besprechung in einer der Beratungsstellen gerne möglich.

Ich wünsche Ihnen trotz aller Widrigkeiten eine frohe, besinnliche und vor allem gesunde Weihnachtszeit.

Ihr

Carsten Dams
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

Posted by Carsten Dams in Allgemein